Unter

rechtwinkeligen

Dreiecken

Eine erstaunliche Geschichte

von Bernd Schmidt

© by Bernd Schmidt, Graz 2008

(ENDFASSUNG: 2013)

 

Es erben sich Gesetz’ und Rechte

wie eine ew’ge Krankheit fort …

Johann Wolfgang Goethe, „Faust I“

*

Liebe – sie endet bisweilen tödlich,

häufiger jedoch für den Arzt als für

den Patienten.

Ambrose Bierce, „Des Teufels

Wörterbuch’’

*

I

Die Villa Amorosa verdiente die Bezeichnung herrschaftlich durchaus. Man hätte sogar und zurecht von einem Schlösschen sprechen können, das der berühmte Architekt Leopold Theyer da im ausgehenden 19. Jahrhundert, im Zeichen des Späthistorismus, hin-entworfen hatte; sehr zum Wohlgefallen des durchaus begüterten Bauherren und Erstbesitzers, des Gerichtspräsidenten Anastasius von O. Und natürlich auch zu Freude von dessen Gattin Rosa, die gleichsam die Namensgeberin des Anwesens war. Das Amo- zu -rosa war gewissermaßen Fin-de-Siècle-Kitsch.

Die Villa der Familie von O. war zwar nicht Theyers einziger Privatbau in G***, doch mit Sicherheit einer der repräsentativsten.

Und zu repräsentieren wusste auch noch der Großneffe des Erbauers, der pensionierte Oberlandesgerichtsrat Egon O., der seit Jahrzehnten – gemeinsam mit seiner Frau Irene – die Villa Amorosa bewohnte. Bewohntte? Nein – man hielt quasi Hof …

Besonders seit Egon O. des (wie es ihm schien:) verdienten Ruhestands pflog, gab es allenthalben kleinere wie größere Festivitäten; da tagten die Bridge-Runden, lud man zu Redouten und Diavortragsabenden, ja, da gab es auch Familienfeste und diverse Zirkel semiprofessioneller Art; da war Zeit für Klatsch und Tratsch.

Jeden Donnerstagabend erwartete das Ehepaar speziellen Besuch: den des gewesenen Star-Anwalts – „grüner oder grauer Star?“, pflegte er selbst auf die Anrede hin (voller, freilich bloß gespielten Understatements) zu fragen – Dr. Sigismund G.

Nach dem meist fulminanten Abendessen vögelte der Ex-Strafverteidiger dann die Frau Rätin mit Inbrunst und Hingabe. Und der Herr Rat in Ruhe sah dem sexuellen Schauspiel mit fast ebensolcher Inbrunst und Hingabe zu.

Davor und danach tauschten die beiden Juristenfreunde Geschichten aus beider glorreichen Karrieren aus, wobei Irene O. meist freilich nur als stille Zuhörerin fungieren durfte, Wein nachschenkend und Zigarren reichend. Und lächelnd.

*

Seine Tränensäcke wären vermutlich zu einem einzigen gigantischen Tränensack zusammengeronnen, hätte es da nicht die das ganze Gesicht dominierende Nase gegeben. Sie beherrschte des Anwalts Antlitz in der Tat und rechtfertigte augenscheinlich seinen Spitznamen: der Schnüffler.

Hätte sich der schöne Sigismund G. nicht auf lukrative Scheidungsfälle in der sogenannten besseren Gesellschaft spezialisiert oder seinen Ehrgeiz nicht selten auf aussichtslos scheinende Causen im Bereich der Kapitalverbrechen, die zumeist mit viel Publizität verbunden waren, gelenkt, sein Rüssel hätte ihn zur Trüffelsau prädestiniert. Und es war Erhebliches, was G. in seiner Laufbahn so alles erschnüffelte, wenngleich zumeist auch wenig Erbauliches.

Den späteren Richter, Oberlandesgerichtsrat und nachmaligen Pensionär Dr. O. hatte der Anwalt früh schon kennen und schätzen gelernt: Die beiden waren Kommilitonen. Und saßen nicht nur in den entsprechenden Jus-Vorlesungen nebeneinander, sondern waren auch in der selben Burschenschaft – innerhalb des Kartell-Verbandes -, besuchten gemeinsam diverse studentische Veranstaltungen und genossen nicht selten das fleischliche Vergnügen an ein und derselben Mitstudentin, Kollegenbraut oder Prostituierten. Kurz und gut: Sigismund und Egon waren schier unzertrennlich. Die Gebildeteren unter den Studiosi der Jurisprudenz nannten sie deshalb gern scherzhaft Castor und Pollux

So war es auch nicht weiter verwunderlich, dass sie sich gegenseitig letztlich als Trauzeugen zur Seite standen. Egon war Sigismunds Beistand in der Causa Edeltraud, Sigismund unterstützte Freund Egon in Sachen Irene. Und als Edeltraud, die oft betrogene Anwaltsgattin, den nach verhältnismäßig kurzer Zeit schon ziemlich vergoldeten Käfig, in dem sie Sigismund gefangen hielt, mittels Suizids ein für alle Mal verließ, schloss sich das Band, das die Familie O. um Dr. G. geknüpft hatte, womöglich noch enger; und auch der sexuelle Dreibund wurde erstmals zelebriert. Er sollte, wie oben schon ausgeführt, zur gesellschaftlichen Einrichtung werden. Donnerstag für Donnerstag, nachdem man feudal gespeist und sich vom Speisezimmer aus über den Salon (Cognac und Zigarre) in eines der Schlafzimmer im ersten Stock begeben hatte, versenkte der Anwalt – nach entsprechend anmutig zelebriertem Vorspiel – sein Gerät in der immer noch durchaus attraktiven Richtergattin, und der Herr Rat wiederum verfolgte das Liebesspiel mit so viel Vergnügen, wie es dem nach einer Krebserkrankung hormonell intensiv Behandelten und ergo Impotenten nur möglich war. So hatte jeder seinen Anteil an der amourösen Angelegenheit in der altehrwürdigen Villa Amorosa.

Zu den Gepflogenheiten der Donnerstagabende, wir deuteten das eingangs schon an, gehörte auch, dass die beiden Juristen Histörchen aus ihrer jahrelangen Praxis zum Besten gaben. Ergötzliches aus dem Alltag von Richter beziehungsweise Anwalt, und mitunter hatte auch Irene eine Anekdote vom Tennisplatz, von der Schneiderin, aus der Damensauna oder vom Golfen parat, die sie dann zwischendurch einwerfen durfte.

So erzählte Egon O. eines donnerstags auch die durchaus erstaunliche Geschichte vom Mörder Florian M., den er vor Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt hatte.

II

Die Containersiedlung lag im fahlen Mondenschein. Der Mondschein war hier, im sogenannten Glasscherbenviertel der Stadt, im Grund genommen immer irgendwie fahl. Aus den Barackenfenstern huschten die Abbilder von Abbildern, nämlich die Äther gewordenen Szenen aus den Fernsehapparaten, auf und ab. Hier dröhnte eine übersteuerte HiFi-Anlage aus einem offenen Fenster, dort jaulte ein überzüchteter Moped-Motor auf. Katzen balgten sich im Liebesspiel, Hunde bellten mitunter und meist heiser. Einige betrunkene Gestalten tauschten, wild gestikulierend, Meinungen aus, die so leer waren wie die Doppelliterfaschen, die die Zecher zuletzt voller Verachtung auf den unasphaltierten Weg warfen, wo sie in Tausend Splitter zerbarsten. Die „Ruhe!“-Rufe forderten „Halt selber die Gosch’n!“-Reaktionen heraus. Und wenn es dann still war, hatte die Stille in ihrer permanenten Anspannung etwas von der Haut über einem fast schon platzenden Furunkel.

In einem der Container trieb es Florian M. mit Sarah, der Frau seines Freundes und Mitbewohners Bruno B. Und B. sah, impotent und nach einem Unfall, der ihn unter anderem auch die Eier gekostet hatte, an den Rollstuhl gefesselt, dem erotischen Idyll gebannt zu. Man hatte sich vor Zeiten, ziemlich bald nach Brunos Unfall, auf dieses Ritual geeinigt. Und hatte B. seinem Kumpel Florian anfänglich noch einen Doppler fürs Besteigen seines Eheweibes gezahlt, so hatte der Galan bald auf den Alk-Tribut verzichtet. Man teilte sich die Spesen, wie man sich die Flasche teilte; wobei es selten bei einer blieb.

*

Einem Häuflein Elend habe er geglichen, dieser Florian M., als er vor ihm auf der Anklagebank saß, erzählte der pensionierte Oberlandesgerichtsrat Egon O. Und Dr. Sigismund G. konnte sich die Szene im Gerichtssaal lebhaft vorstellen. Auch Frau Irene, die allerdings die Geschichte schon kannte, sah alles ganz genau vor ihrem geistigen Auge.

„Dieser Florian M. fickte also brav Woche für Woche die Frau seines Freundes Bruno B. gefickt, und der impotente Bruno B. hat sich das hautnah und – im Wortsinn – fußfrei aus dem Rollstuhl heraus angeschaut.“

„Welch erstaunliche Parallele“, bemerkte Sigismund G., nicht ohne Süffisanz.

„Siehst du da irgendwo einen Rollstuhl?!“, warf Irene O. nicht ohne Ironie ein.

„Tststs…“, machte der Rat in Ruhe. Dann fuhr er fort: „Also brav, Woche für Woche, manchmal auch Tag für Tag, respektive Nacht für Nacht. Und dann tranken sie ihren billigen Wein aus der Doppelliterflasche – prost, übrigens! –, und alles ging seinen Gang in der wenig einladend wirkenden Barackensiedlung vor der Stadt.“

„Vermutlich schien ein fahler Mond“, warf Sigismund G. lächelnd ein, „wie er an diesem und ähnlichen Orten üblich ist.“

Mond hin, Mond her”, reagierte der Rat auf den Einwurf. ,,Kurz: Eines unschönen Abends und nach geleisteter Sex-Arbeit holte Florian M. eine alte Pistole hervor und schoss seinen Freund Bruno B. und dessen Frau Sarah ohne jegliche Vorwarnung über den Haufen. Zwei Tote. Blutende. Ungustös. Dann ließ er, Florian M., sich widerstandslos von der überraschend rasch alarmierten Polizei verhaften und abführen. Im Gefängnis soll er kein einziges Wort gesagt haben, und auch im Prozess schwieg er. Welches Motiv ihn zur schauerlichen Tat, zu diesem, allem Anschein nach: geplanten Doppelmord veranlasst haben könnte …, ja, wie er selber quasi tickte. Es blieb im Dunkel. Allerdings: Zurechnungsfähig war Florian M. laut Sachverständigengutachten. Und so verknackte ich ihn zu lebenslanger Haft. Auch das Urteil schien ihn nicht zu berühren. Er nahm es an. Teilnahmslos, wie es ausschaute.“

„Und er sitzt immer noch?“, wollte Sigismund G. wissen.

„Vermutlich kommt er irgendwann einmal heraus, aber das Alles ist erst fünfzehn, sechzehn Jahre her. Und, du weißt ja, vorsätzlicher Mord …“

„Vielleicht hat ihn die Dreiecksbeziehung doch belastet …?“, meldete sich Irene O. zu Wort. „Ich meine – “, sie schwieg.

„Es hat ihm, allem Anschein nach, bis zu diesem verhängnisvollen Abend – Spaß gemacht. Und auch Frau Sarah und Herr Bruno schienen mit dem Arrangement zufrieden“, warf Sigismund ein. „Zumindest hat es doch keine Streitereien gegeben. Oder?!“

„Nicht, dass ich wüsste“, bestätigte Rat O. – „Noch einen Cognac, Sigi?“, wandte er sich an den Freund.

„Ja, gerne, Egon“, antwortete Dr. G. und streckte dem Gastgeber den leeren Schwenker entgegen.

„Mir auch noch einen“, stimmte Irene O. in den alkoholseligen Chor ein.

„Bitte, meine Liebe!“ Und Egon O. tat, wie ihm geheißen.

Dann griff er sich die alte Bockflinte, die, von den beiden anderen unbemerkt, auf dem Sofa im Hintergrund des Salons lag, setzte an und erschoss seine Frau.

 

III

Es war quasi Ehrensache für Dr. Sigismund G., die Verteidigung seines Freundes Egon O. zu übernehmen, obwohl er, altersbedingt, nur mehr selten als Anwalt praktizierte. Immerhin war der Mord, den O. – zudem in seiner Gegenwart – an der Gattin vorgenommen hatte, Stadtgespräch. Wie stets in solchen Fällen wusste man nicht, woher etwas über das sonderbare Liebestrio an die Öffentlichkeit gedrungen war; aber es war genug gedrungen, um einen schönen, handfesten Skandal daraus zu formen. Und – als hätte es sich um wohlschmeckende Knödel gehandelt – die Medien formten kräftig mit.

„Der Richter als Henker“ – „Finaler Schuss im Liebesnest“ – „Gehörnter Rat machte Schluss mit lustig!“ – das waren nur einige der Schlagzeilen, die der regionalen und überregionalen Presse zu höheren Auflagenzahlen verhalfen.

Dass gerade der Dritte in der kuriosen Dreiecksgeschichte selbst den Verteidiger des Mörders machte, sorgte aus verständlichen Gründen für noch mehr Aufsehen. Und auch der Umstand, dass dieses „schlampige Verhältnis“, wie es der Chefredakteur eines kirchennahen Blattes in seinem Kommentar ausdrückte, erst nach Jahren der stillschweigenden Übereinkunft „zu solch einem Eklat“ geführt hatte, wollte vielen nicht in den Kopf gehen.

Jedenfalls feilten die beiden Altjuristen an ihren – zum Teil ziemlich fadenscheinigen, doch verbal brillanten – Formulierungen zum Tathergang. Und das Plädoyer, das Dr. Sigismund G. schließlich hielt, wartete mit farbigsten Wortkaskaden sowie wahren Grammatikglanzlichtern auf und glich summa summarum einem Metaphernfeuerwerk der Sonderklasse!

Auf des Richters Frage, was es mit der explosionsartigen Tötungsabsicht, so plötzlich, nach jahrzehntelanger Ehe undsoweiter, auf sich haben habe können, meinte der ausgefuchste und gewiefte Rechtsanwalt etwa: „Das Nächstliegende, Herr Rat, genießt nicht immer Priorität bei der Auswahl des Möglichen …“

„Und das Gewehr auf dem Sofa, geladen und bereitgestellt …?“, wollte der Richter wissen. „Wollen wir da noch von Affekthandlung sprechen, Collega?!“

„Ein Jäger vor dem Herren“, zuckte der Anwalt die Achsel.

Vom „seelisch zum Wrack gemachten betrogenen Ehemann“ bis zum „alles Erdulder“ in einer von der nunmehr toten Gattin in schier unmenschlicher Art dominierten „Partnerschaft der Angst“ war in G.s Ausführungen immer wieder die Rede. Dass er selbst, G., sich leider zum Werkzeug dieser „Sexbesessenen“ habe machen lassen, streifte der Anwalt zwar nur kurz, doch immerhin eindrucksvoll. „Herr Rat“, führte er, einem Schmierenkomödianten durchaus ebenbürtig und mit vor Pathos triefender Stimme, aus, „wir kennen alle die schöne Redewendung aus der Antike, die da lautet: ,De mortuis nil nisi bene’! Doch auch hier gibt es Grenzen, und Irene O. hat eine solche zweifelsfrei überschritten, indem sie mich so sehr in ihren Bann zog, dass ich blind war für das Leid des Freundes und nur dem Trieb zu folgen vermochte!“

Kein Wort von der gemütlichen Seite all dieser vielen Abende, vom guten Essen und Trinken, von den animierenden Gesprächen und – was wohl der springende Punkt war – vom freien Willen, das zu tun, was man tat; und der, immer wieder aufs Neue bekundet, die drei in dieser skurrilen Fickgemeinschaft einte.

Man attestierte dem kranken, nachweislich impotenten Oberlandesgerichtsrat schließlich teilweise Unzurechnungsfähigkeit. Auch warum sich das geladene Gewehr just an diesem Abend nicht bei seinen Gefährten im versperrten Glasschrank im Flur der mit Jagdtrophäen geschmückten Villa befunden habe, erfuhr eine Erklärung: Der Herr Rat hatte das teure Gerät aus Vätertagen Stunden vor der Tat gereinigt und – vermutlich irrtümlich – geladen …

Die Verhandlungsfarce wurde schließlich zum Triumph des Unrechts.

Der Richterkollege sprach den Richterkollegen frei, begründete dies mit allerlei Firlefanz juristischer Art. Und sogar der Staatsanwalt, ehedem ein junger Kollege der alten Kollegen und Jünger Nimrods, verzichtete angesichts der untadeligen Berufsausübung des Rates in Ruhe und der eklatanten Treffsicherheit beim Schuss aus der Bockflinte darauf, an Berufung auch nur zu denken.

Die beiden alten Herren, Egon O. und Sigismund G., machten sich einen schönen Abend in einem der teuren Schlemmerlokale der Stadt. Dann lud Egon seinen Kumpel in eines der besseren Bordelle der Stadt. Begründung: „Damit auch du zum Schuss kommst!“ O. begnügte sich in gewohnter Weise und aus bekannten Gründen mit dem Zusehen.

 

IV

Warum Florian M. ausgerechnet drei Wochen vor seiner – ihm schon bekannt gemachten –, zudem wegen guter Führung erlaubten vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis ausbrach, war für alle ein Rätsel, die in kannten oder zu kennen glaubten. Das waren indes wenige, da er als ausgesprochener Einzelgänger galt.

Und doch tat er das. Nicht ungeschickt – über den Umweg einer Einweisung ins Krankenhaus. Et cetera.

Kausal eher verständlich erschien es den erhebenden Behörden, dass er in die Villa Amorosa einbrach und Egon O., der ihn damals, vor so vielen Jahren, zu lebenslanger Haft verdonnert hatte, auf ziemlich aufwendige, nichts desto weniger unappetitliche Weise erschlug.

Wiederum weniger begreiflich war indes, dass er nach erledigter Arbeit nicht floh, sondern es sich im Salon des pensionierten, neuerdings toten Oberlandesgerichtsrats gemütlich machte; während das Hirn seines Opfers, zusammen mit dem vielen Blut, den alten Perserteppich versaute, der den Vorraum bedeckte.

Die Polizei fand Florian M., eine teure kubanische Zigarre O.s rauchend und einen Schwenker mit bestem Cognac in der Rechten, vor dem riesigen Flachbildschirm des Fernsehapparats hockend, aus dem gerade ein niederkarätiges Fußballspiel tröpfelte.

Florian M. ließ sich so wieder einfangen, wie er sein ganzes Leben aufgetreten war: anstandslos.

Und damit hatte er mit den meisten der in der vorliegenden Geschichte agierenden Personen einiges gemeinsam.

Ende

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